G4U - Grow for You e.V.
Sucht- und Jugendschutzkonzept
des G4U - Grow for You e.V.

Jugendschutz

Vorwort

Die G4U – Grow for You - Anbauvereinigung verfolgt das Ziel, einen verantwortungsvollen, sicheren und gemeinschaftlich organisierten Umgang mit Cannabis zu fördern. Dabei liegt unser Fokus auf dem Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder, der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie der Förderung eines aufgeklärten und bewussten Konsumverhaltens.

Die G4U – Grow for You - Anbauvereinigung versteht sich als Organisation, die neben dem gemeinschaftlichen Anbau auch Aufklärung, Prävention und solidarisches Handeln in den Mittelpunkt stellt.

Regelungen zum Beitritt in den Verein

Eine Mitgliedschaft kann nur durch volljährige Personen (ab 18 Jahren) beantragt werden. Ein Altersnachweis bzw. ein Nachweis der Person (gültiger Personalausweis) ist bei Eintritt verpflichtend sowie der Nachweis eines dauerhaften Wohnsitzes in Deutschland. Interessierte durchlaufen ein persönliches Informationsgespräch, in dem Ziele, Regeln und gesetzliche Grundlagen des Vereins sowie die Inhalte der Satzung besprochen werden.

Nach erfolgreichem Aufnahmegespräch und schriftlicher Zustimmung zu den Vereinsstatuten folgt die Schulung zum Jugend- und Gesundheitsschutz, die es auch zu unterschreiben gilt. Danach wird die Mitgliedschaft erteilt.

Die Mitgliedschaft ist verboten für alle Personen unter 18 Jahren.

Werbe- und Sponsoringverbot

Gemäß dem Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist Werbung für Cannabisprodukte strikt untersagt, um insbesondere den Schutz von Minderjährigen und die Vermeidung einer Verharmlosung des Konsums zu gewährleisten. Jegliche Form der werblichen Darstellung, die Cannabis oder cannabishaltige Produkte positiv hervorhebt oder zum Konsum anregt, ist verboten. Dies umfasst sowohl klassische Werbung als auch gezielte Promotions in digitalen Medien oder öffentlichen Räumen. Wir, die G4U Anbauvereinigung, werden sicherstellen, dass sämtliche Marketingmaßnahmen diesem Werbeverbot entsprechen und keine irreführenden oder ansprechenden Inhalte enthalten.

Die Verpackung von Cannabis und cannabishaltigen Produkten wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben unauffällig und schlicht gestaltet sein. Dies bedeutet, dass auffällige Farben, Bilder oder Logos, die eine positive oder attraktive Wirkung auf Konsumenten, insbesondere Jugendliche, haben, vermieden werden. Die Gestaltung soll klar, minimalistisch und sachlich sein, um den Fokus auf die Produktsicherheit und die verantwortungsvolle Verwendung zu legen. Zudem sind deutliche Warnhinweise und gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationen verpflichtend anzubringen, um den Konsumenten umfassend zu den Gefahren und Nebenwirkungen zu informieren.

Standortauswahl

Wir stellen sicher, dass Gemäß den Regelungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) vorgeschriebene Mindestabstand zu Schulen-, Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten wird. Dies wurde von der zuständigen Behörde bzw. Gemeinde überprüft.

Vermeidung des Zugangs durch Unbefugten

Der Zugang zu den Produktionsflächen der G4U - Anbauvereinigung ist elektronisch überwacht und nur durch die positiv freigeschaltete Software möglich . Für den Zugang zur Örtlichkeit der Ausgabe wird der Ausweis von dem ausgebenden Präventionsbeauftragten kontrolliert. Unbefugten bzw. Nicht-Mitgliedern ist der Zugang zu den Aufgabe- und Produktions-Örtlichkeiten untersagt. Auch wird die Ausgabe von Cannabis und cannabishaltigen Produkten sowie Vermehrungmaterialien nicht vollzogen, wenn unberechtigte Dritte anwesend sind. Die Einsicht von Außen in die Produktions- und Lagerstätten sowie die Ausgabe ist nicht möglich. (Für weitere Informationen zur Sicherheit: Siehe G4U-Anbauvereinigung - Sicherheitskonzept)

Kooperation und Partner für den Jugendschutz

Im Rahmen unseres Jugendschutzkonzepts arbeiten wir eng mit örtlichen Einrichtungen und Fachstellen wie dem Jugendamt, Suchtprävention, Beratungsstellen sowie weiteren relevanten Partnern zusammen. Bei Anzeichen von Gefährdung oder Unterstützungsbedarf vermitteln wir bei Bedarf den Kontakt zu diesen Organisationen. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen und im Ernstfall schnelle und professionelle Hilfe durch unser bestehendes Netzwerk zu ermöglichen. Unsere Mitglieder werden über diese Hilfsangebote informiert und ermutigt, sie im Bedarfsfall in Anspruch zu nehmen. Unsere bestehenden Kontakte in der Region sind zum Beispiel die NIDRO und die Ludwigsmühle in Neustadt an der Weinstraße. Auch die offiziellen Jugendämter der Region stehen uns bei Bedarf zur Zusammenarbeit oder des Informationsaustauschs zur Verfügung.

Bei Bedarf stehen wir, der Vorstand sowie die Präventionsbeauftragten, unseren Mitgliedern zur Seite und achten aktiv auf Anzeichen einer Gefährdung des Jugendschutzes.

Gesundheitsschutz

Qualitätssicherung und Kontrolle

Unsere Anbauvereinigung stellt höchste Anforderungen an die Qualität, Sicherheit und Regelkonformität der erzeugten Produkte. Der gesamte Anbauprozess erfolgt nach dokumentierten Standards und unterliegt regelmäßigen internen und externen Kontrollen.

Qualitätsmanagement:
Wir betreiben ein kontinuierliches Qualitätsmanagementsystem, das sämtliche Produktionsschritte von der Auswahl des Saatguts über die Aufzucht bis zur Abgabe erfasst. Qualitätskontrollen durch externe Labore sind verpflichtend und dokumentieren die Einhaltung aller Grenzwerte im Bezug auf THC-Gehalt- CBD-Gehalt, Schadstoff und Schimmelbelastung , etc. . Abweichungen werden unmittelbar gemeldet und führen zur Sperrung der betroffenen Produkte.

Anbaubedingungen:
Der Anbau erfolgt ausschließlich unter kontrollierten Bedingungen in gesicherten und hygienischen Innenräumen. Dabei werden Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Belichtung und Nährstoffzufuhr optimal auf das Wachstum der Pflanzen abgestimmt. Der Einsatz von Pestiziden ist ausgeschlossen. Stattdessen setzen wir auf biologische Schädlingsbekämpfung und regelmäßige Sichtprüfungen. Bei der Erkennung von Schädlingen oder Schimmel werden die betroffenen Pflanzen plus ein “Sicherheitspuffen” an umliegenden Pflanzen entfernt und die betroffenen Anlagenteile desinfiziert und gereinigt. Für mehr Informationen zu der Hygiene Siehe: G4U-Anbeuvereinigung - Hygienekonzept.

Regelkonformität:
Sämtliche Produktions-, Lagerungs- und Verteilungsprozesse orientieren sich streng an den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Dazu gehören die Einhaltung der zulässigen Höchstmengen pro Mitglied, die sichere Verwahrung der Ernte, lückenlose Rückverfolgbarkeit, sicherer Umgang mit Produktresten und ein sauber dokumentiertes Abgabeverzeichnis.

Form des ausgegebenen Cannabis und der cannabishaltigen Produkte:
Wir, die G4U-Grow for You - Anbauvereinigung geben Cannabis und cannabishaltige Produkte nur in Reinform aus. Das heißt, dass wir das Cannabis nach dem Trocknungsverfahren nicht weiter in seiner Form, Art oder Beschaffenheit sowie Konzentration verändern. Auch die Weiterverarbeitung zu Haschisch wird nicht von uns angeboten oder durchgeführt. Auch die von uns verwendeten Mutterpflanzen und Samen sowie weitergegebene Stecklinge verbleiben in ihrem natürlichen Zustand. Das heißt, wir unterlassen jegliche Handlungen zur Optimierung oder Veränderung der natürlichen Eigenschaften der Pflanzen.

Ziel ist es, jederzeit eine transparente und gesetzeskonforme Arbeitsweise nachweisen zu können und gleichzeitig die hohe Produktqualität zu garantieren, die unsere Mitglieder erwarten.

Regelung zur Ausgabe an unter 21-Jährigen

Je früher der Einstieg in den Cannabiskonsum erfolgt, desto größer ist statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit, eine Abhängigkeit zu entwickeln. Frühzeitiger und regelmäßiger Konsum kann zudem zu einem intensiveren und unkontrollierten Konsummuster führen, was die psychische und soziale Gesundheit langfristig beeinträchtigen kann.

Auch schulische oder berufliche Leistungen können durch regelmäßigen Konsum beeinträchtigt werden. Wir legen großen Wert darauf, diese Risiken offen zu kommunizieren und empfehlen insbesondere jüngeren Mitgliedern einen zurückhaltenden Umgang mit Cannabis.

Trotzdem haben wir uns dazu entschieden, dass gemäß den Regelungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), unser Verein allen volljährigen Personen ab 18 Jahren offen steht. Um insbesondere junge Erwachsene zu schützen, geben wir an Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren ausschließlich Cannabisprodukte mit reduzierter THC-Konzentration, bis zur Obergrenze von 10% aus, als auch bis zur maximalen Ausgabengrenze von 30 Gramm pro Kalendermonat, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr erhalten Mitglieder Zugang zu dem vollständigen Sortiment innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen. An unter 21-Jährige wird kein Vermehrungsmaterial weitergegeben. Eine genauere Beschreibung der Überwachung des Ausgabe folgt im nächsten Absatz.

Kontrolle der Ausgabe

Die Kontrolle der Ausgabe von Cannabis bzw. die Kontrolle der Art und Mende des Cannabis wird von unserer Software und unseren Präventionsbeauftragten ausgeführt. Die Ausgabe von Cannabis kann nur online über die App gebucht werden. Die Software speichert die angegebene Menge auf das Mitglied und verhindert beim Erreichen der Mengenlimits, bei unter 21-jährigen 30 Gramm pro Kalendermonat und bei über 21.-jahrigen 50 Gramm pro Kalendermonat die Buchung für weitere Mengen. Auch werden die unter 21-Jährigen von der Software so kategorisiert, dass sie vor Erreichen des 21 Lebensjahres nur Cannabis bis maximal 10% THC-Gehalt erwerben können. An unter 21-Jährige wird kein Vermehrungsmaterial weitergegeben, auch das wird durch die Software verhindert. Die Ausgabe erfolgt immer durch einen unserer Präventionsbeauftragten. Die Ausgabe muss von dem Abgebenden und dem Erhaltenden über die Software bestätigt werden, so vermeiden wir fehlerhafte Ausgaben. Die ausgegebene Menge wird im System gespeichert und ist für beide Seiten einsehbar. Die Lagerbestände werden bei jeder Ausgabe aktualisiert, was Fehler während der Ausgabeprozesse verhindert. Auch wird die Ausgabe von Cannabis und cannabishaltigen Produkten sowie Vermehrungmaterialien nicht vollzogen, wenn unberechtigte Dritte anwesend sind. Die Ausgabe an Nicht-Mitglieder, Nicht-Berechtigte oder Nicht-Volljährige ist nicht möglich.

Richtlinien der Verpackung

Die Verpackung von Cannabisprodukten muss alle relevanten Informationen klar und gut lesbar enthalten, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Chargennummer, die genaue Inhaltsmenge, die Sorte des Cannabis sowie der THC-Gehalt und der CBD-Gehalt in Prozent. Ebenso ist das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben. Ergänzend müssen gut sichtbare Warnhinweise angebracht sein, die darauf hinweisen, dass der Inhalt nicht an Minderjährige abgegeben werden darf und außerhalb der Reichweite von Kindern gelagert werden muss sowie der Konsum von Schwangeren und Stillenden oder der Konsum in der unmittelbaren Nähe von Schwangeren und Stillenden zu unterlassen ist.. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass Cannabisprodukte an einem kühlen, trockenen Ort gelagert werden sollten, um eine sichere Verwendung zu gewährleisten.

Wie oben schon erwähnt wird die Verpackung von Cannabis und cannabishaltigen Produkten gemäß den gesetzlichen Vorgaben unauffällig und schlicht gestaltet sein. Dies bedeutet, dass auffällige Farben, Bilder oder Logos, die eine positive oder attraktive Wirkung auf Konsumenten, insbesondere Jugendliche, haben, vermieden werden. Die Gestaltung soll klar, minimalistisch und sachlich sein, um den Fokus auf die Produktsicherheit und die verantwortungsvolle Verwendung zu legen. Zudem sind deutliche Warnhinweise und gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationen verpflichtend anzubringen, um den Konsumenten umfassend zu den Gefahren und Nebenwirkungen zu informieren.

Informations- und Präventionsmaterial

Bei jeder Weitergabe von Cannabis oder cannabishaltige Produkten sowie Vermehrungsmaterial wird ein Flyer mit an das Mitglied übergeben, der auf die Risiken und Gefahren von Sucht und Gesundheit hinweist und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu unseren Präventionsbeauftragten und unserer Partner ermöglicht.
Auf dem Flyer ist enthalten:

Als weitere Maßnahme liegen in der Ausgabe weitere Informationsmaterialien bereit, die bei Bedarf von den Mitgliedern gratis mitgenommen werden können.

Auf der offiziellen Website der G4U-Grow for You - Anbauvereinigung wird das Jugend- und Gesundheitskonzept veröffentlicht mit den Web-Links zu den Websites unserer Partner und den offiziellen Portalen der Bundesregierung und des Landes Rheinland-Pfalz.

Außerdem stehen unsere Präventionsmitarbeitern, die bei jeder Ausgabe dabei sind, den Mitgliedern bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite, ganz nach dem Motto des solidarischen Handelns.

Konsumentenvorschrift

Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit dem Konsum von Cannabis und cannabishaltigen Produkten, insbesondere in Örtlichkeiten des Vereins und in der Nähe derer. Die Umsetzung dieser Vorschriften wird durch aktive Zusammenarbeit aller Mitglieder sichergestellt.

Der Konsum von Cannabisprodukten ist in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigung grundsätzlich untersagt. Dieses Verbot dient dem Schutz der allgemeinen Gesundheit und Sicherheit und gilt, solange die Örtlichkeiten des Vereins in Sichtweite sind und auch für alle Arbeitsbereiche unserer Mitarbeitenden.

Darüber hinaus stellen wir unterstützende Angebote für Mitglieder zur Verfügung, die mit problematischem Konsumverhalten oder Abhängigkeit zu kämpfen haben. Dazu zählen Informationen, Kontakte zu Fachstellen sowie der Zugang zu professionellen Beratungs- und Hilfsangeboten.

Die Ausgabe bzw. die Weitergabe an Dritte, darunter Nicht-Mitglieder, Nicht-Berechtigte oder Nicht-Volljährige, führt zum sofortigen und dauerhaften Ausschluss aus dem Verein.

Auch weisen wir die Mitglieder darauf hin, dass der Konsum in sensiblen Bereichen, wie z.B. Schulen und Spielplätzen untersagt ist und der Verstoß gegen diese Regel zum sofortigen und dauerhaften Ausschluss aus dem Verein führt.

Verstöße wie die Weitergabe an Dritte oder die Weitergabe an Minderjährige sowie die Gefährdung von Jugendlichen und Kindern sowie ungeborenes Leben werden dokumentiert und gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Mitglieder werden darber im Erstgespräch aufgeklärt und dahingehend sensibilisiert.

Die G4U-Grow for You - Anbauvereinigung stellt sicher, dass nur und ausschließlich Cannabis und Cannabishaltige Produkte wie Stecklinge in der festgelegten Art und Form an Mitglieder ausgegeben werden und sich strikt an das Verbot der Ausgabe von Alkohol oder weiteren Sucht- und Rauschmitteln gehalten wird. Des Weiteren ist die Weitergabe und das Konsumieren unter den Mitgliedern von Sucht- und Rauschmitteln wie Alkohol, Zigaretten und weiteren Drogen auf dem Geländer der G4U-Grow for You - Anbauvereinigung untersagt. Diese Regeln werden aktiv von allen Mitgliedern gegenseitig und im Speziellen von den Präventionsbeauftragten durchgesetzt. Verstöße werden dokumentiert und können in Härtefällen zu sofortigen und dauerhaften Ausschluss aus dem Verein führen.

Aufgaben der Präventionsbeauftragten

Die Präventionsbeauftragten der G4U-Grow for You - Anbauvereinigung führen regelmäßig Überprüfungen der Schutz- und Präventionsmaßnahmen durch, um die Wirksamkeit der Konzepte zu überprüfen und gegebenenfalls an neue gesetzliche oder gesellschaftliche Anforderungen anzupassen.

Ein zentrales Element ist unser anonymes Feedbacksystem, über das Mitglieder ihre Erfahrungen, Sorgen oder Verbesserungsvorschläge vertraulich, direkt unseren Präventionsbeauftragten mitteilen können – insbesondere in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsaspekte innerhalb des Vereins und die unerlaubte Weitergabe an Dritte.

Unser Ziel ist es, ein respektvolles, solidarisches und sicheres Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitglieder wohlfühlen können. Dazu gehört auch eine lebendige Vereinskultur, in der Verantwortung, Aufklärung und gegenseitige Unterstützung aktiv gelebt werden.

Die Präventionsbeauftragten, der Vorstand und alle Mitarbeiter werden regelmäßig zum Thema Jugendschutz geschult, besonders zu den Paragrafen 3, 5, 6, 11-13, 18-21 und 23 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).

Um eine dauerhafte Erreichbarkeit auf unserem 24-Stunden- Notfallkontakt zu gewährleisten, wird sichergestellt, dass zu jeder Zeit mindestens ein Präventionsbeauftragter telefonisch erreichbar ist. Ansonsten kann über die App oder das Kontaktformular direkt mit den Präventionsbeauftragten in Kontakt getreten werden.

Um die Deckung bei Urlaub, Krankheit oder sonstigem Ausfall zu gewährleisten, gibt es in unserer Anbauvereinigung mindestens drei aktive Präventionsbeauftragte, die eine ausreichende Deckung garantieren.

Kooperation und Partnerschaft für den Gesundheitsschutz

Zum Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder arbeitet unsere Vereinigung eng mit örtlichen Partnern wie Suchthilfeeinrichtungen, Beratungsstellen und weiteren sozialen Institutionen zusammen. Im Bedarfsfall stellen wir den Kontakt zu diesen Organisationen bzw. unseren Ansprechpartnern in diesen Organisationen her und vermitteln unsere Mitglieder oder deren Angehörige vertrauensvoll an die entsprechenden Stellen. Durch diese Zusammenarbeit stellen wir sicher, dass bei auffälligem Verhalten, Beratungsbedarf oder Gefährdung zeitnah und professionell geholfen werden kann. Unsere bestehenden Kontakte in der Region sind zum Beispiel die NIDRO und die Ludwigsmühle in Neustadt an der Weinstraße.

Bei Bedarf stehen wir , der Vorstand sowie die Präventionsbeauftragten unseren Mitgliedern zur Seite und achten aktiv auf Anzeichen auf eine gesundheitliche Gefährdung.

Verantwortliche Person(en)

Verantwortliche Personen für die Einhaltung des Jugend- und Gesundheitskonzept sind die aktuellen Vorstandsmitglieder sowie die aktuellen Präventionsbeauftragten (mindestens drei). Diese finden sich namentlich auf der offiziellen Website der G4U-Grow for You - Anbauvereinigung unter dem Reiter: Jugend- und Gesundheitskonzepts.

Sollten die verantwortlichen Stellen bzw. Titel nicht vollständig oder gar nicht besetzt sein, sprich wenn der Verein nicht über mindestens drei Präventionsbeauftragten verfügt und/ oder die Vereinsführung unklar ist, wird die Ausgabe gestoppt, bis wieder klare Verhältnisse hergestellt bzw. alle Stellen besetzt sind.

Präventionsbeauftragte:
Die Folgenden Präventionsbeauftragten waren direkt an der erstellung des Präventionskonzeptes beteiligt und tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und die Durchsetzung dieser Präventionsvereinbarung und gelten als direkte Ansprechpartner für alle Themen rund um das Thema Jugendschutz und Sucht.


Anouk van Bemmelen

Sasina Assawarungrueangchai
hilfe@csc-g4u.com